Lachgas aus dem Automaten: Minderjährige kommen sehr leicht an die beliebte Partydroge.
zu stoppen und K.-o.-Tropfen zu verbieten. Die „Rheinische Post“ berichtete, in dem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig einals Rauschmittel ausgeschlossen werden könne.
-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als „Vergewaltigungsdroge“ gelten, werden dem Zeitungsbericht zufolge von der Änderung erfasst. Mit der Gesetzesänderung wären sie demnach verboten.genutzt. Es ist in Deutschland legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten.
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