#Hamburg (ots) Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Mensche
Für viele gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt. So wurden durch die Beschäftigten des Hauptzollamts Hamburg allein im Dezember mehr als 3690 Feuerwerkskörper mit einem Bruttogewicht von mehr als 45 kg im Postverkehr sichergestellt. Die Fälle werden nunmehr vom Zollfahndungsamt Hamburg weiterverfolgt.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. „Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die Verwendung von nicht konformen Raketen und Knallern auch schlimme Folgen für Gesundheit und Leben haben“, so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. „Also Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!“Aufgrund von Bauarbeiten in der Konrad-Wolf-Allee unter der L40 in Richtung Hans-Albers-Straße zwischen den Haltestellen Johannes-Kepler-Platz und Hans-Albers-Str.
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