Haben CDU, Grüne und SPD mit dem neuen Kommunalwahlgesetz den Bogen überspannt? Die FDP setzt große Hoffnungen in ihre Verfassungsklage.
Haben CDU , Grüne und SPD mit dem neuen Kommunalwahlgesetz den Bogen überspannt? Die FDP setzt große Hoffnungen in ihre Verfassungsklage.Henning Höne, Partei- und Fraktionschef der FDP in NRW, hier bei einer Rede im Landtag.Der Landes parteichef der FDP , Henning Höne, setzt darauf, dass das Verfassungsgericht die beschlossene Änderung des Kommunalwahlrechts noch mit genügend Vorlauf zum Urnengang im kommenden Jahr für unzulässig erklärt.
Nun kommt es darauf an, wie das Verfassungsgericht die Sachlage rechtlich bewertet. Kein Modell sei ideal, führt der Verfassungsrechtler Professor Markus Ogorek in einer Stellungnahme aus: „Vorliegend ist das neuartige Verfahren tendenziell für die größeren Parteien günstiger, wohingegen die bisherige Berechnungsweise kleinere Parteien stärkte.“ Beide Verschiebungen lägen aber im gesetzgeberischen Spielraum.
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