München - Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands
Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Obwohl die Klage der Partei dagegen scheiterte, dürfte das Streitthema nicht zu Ende sein.als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Eine Klage des bayerischen Landesverbands gegen die Beobachtung wies das Verwaltungsgericht München als unbegründet zurück.
Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer amMünchen, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder die einen Vergleich zwischen heutigen deutschen Gerichten und denen aus der NS-Zeit ziehen.
Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte nach dem Urteil, es komme nun darauf an, die Entwicklung der AfD weiter genau zu beobachten. "Der Freistaat Bayern hat auch zur Verstärkung der Beobachtung von Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten das Personal des Verfassungsschutzes weiter verstärkt", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in
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