BGH kippt Klauseln für Minuszins – Kunden können jetzt Geld zurückfordern

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BGH kippt Klauseln für Minuszins – Kunden können jetzt Geld zurückfordern
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Banken und Sparkassen haben zu Unrecht „Strafzinsen“ für Guthaben auf Girokonten kassiert. Viele Kunden können jetzt Geld zurückfordern. Wie das klappen kann.

Die Banken nannten es „ Verwahrentgelt “, für Kundinnen und Kunden waren es schlicht „ Strafzins en“: Jahrelang kassierten Kreditinstitute Gebühren, wenn größere Summen auf Girokonten geparkt wurden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das in vielen Fällen rechtswidrig war. Die klagenden Verbraucherzentralen feiern das zwar als Erfolg, automatische Rückzahlungen wird es aber nicht geben.

Die verwendeten Klauseln seien aber „intransparent und aus diesem Grund unwirksam“. Vor allem sei nicht klar, wann genau sich das Über- oder Unterschreiten der Freigrenze auswirkt. In drei Fällen gab es dazu keine Aussage, in einem Fall wurde „taggenaue“ Berechnung festgelegt. Die Guthaben auf Girokonten könnten sich aber innerhalb eines Tages mehrfach ändern, heißt es in der BGH-Mitteilung.

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