Zwei tödliche Messerangriffe in Würzburg und Aschaffenburg mit vielen Parallelen an den Tätern werfen die Frage auf, ob diese Verbrechen hätten verhindert werden können. Der Artikel untersucht die Herausforderungen der psychischen Krankheit, die Umsetzung der Gesetze und die Rolle der Behörden bei der Vorbeugung von Gewalt.
Die tödlichen Messerangriffe in Würzburg und Aschaffenburg weisen viele Parallelen auf. Beide Täter waren Männer in den Dreißigern, geflüchtet und hatten mit Küchenmessern Schwächere angegriffen. Beide befanden sich auch in psychischer Behandlung. Trotz klarer Auffälligkeiten sind beide Täter durch das Raster gefallen. Harry Kimmich, Vorsitzender von „Grenzenlos e.V.
“ , dessen Verein die Kinderkrippe in Aschaffenburg betreibt, berichtet von den verheerenden Auswirkungen des Angriffs: „Es war ein Stich ins Herz, weil die ja wirklich zuschauen mussten, wie dieses Kind ermordet wurde. Beide Erzieherinnen sind schwerstens traumatisiert und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nach dem Erlebnis ihren Beruf noch ausüben können.“ Kimmich ist der Meinung, dass „tickende Zeitbomben“ mit psychischen Auffälligkeiten nicht frei sein dürfen – unabhängig von der Herkunft.Doch die Hürden, Menschen gegen ihren Willen festzuhalten, sind hoch. Es muss eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen, die Steuerungs- und Urteilsfähigkeit muss eingeschränkt sein und das Amtsgericht muss zustimmen. Prof. Dominikus Bönsch, Direktor des Bezirkskrankenhauses Lohr, in dessen Forensik die Täter aus Würzburg und Aschaffenburg untergebracht sind, berichtet von ebendiesen Hürden: „Es wird ausschließlich beurteilt, und nur das darf beurteilt werden, wie sieht es in dem Moment aus, in dem er sich in der Klinik befindet und in diesen Situationen ist das völlig eindeutig gewesen.“ Seit 2021 fordert er eine Diskussion über die Möglichkeit, Menschen gegen ihren Willen besser zu helfen, sonst würde es weitere Angriffe wie in Aschaffenburg geben. Seit Würzburg gab es jedoch keine Änderungen in der Gesetzgebung, Menschen gegen ihren Willen festzuhalten, so das Bayerische Sozialministerium. Der Täter von Aschaffenburg bekam in weniger als 2 Jahren mehr als 20 Vorwürfe in die Akte, darunter Diebstahl, Körperverletzung und Angriffe auf Einsatzkräfte. Dennoch war er weiterhin auf freiem Fuß. Thorsten Grimm, stellvertretender Vorsitzender der DPolG, meint: „Wir haben gute Gesetze. Wir haben nur ein Problem in der Umsetzung dieser Gesetze.“ Die Justiz sei zu lasch. Pierre Gruber, ehrenamtlicher Helfer im „Freitagscafé“ einer Asylunterkunft, warnt, dass Ehrenamtliche mit stark psychisch Kranken Menschen „absolut überfordert“ seien und fordert eine Koordinierungsstelle, die hilft, dass Ärzte und Behörden Betroffene behandeln können.
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