Berliner Senat beschließt Bezahlkarte für Flüchtlinge mit Bargeld-Obergrenze

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Berliner Senat beschließt Bezahlkarte für Flüchtlinge mit Bargeld-Obergrenze
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Der Berliner Senat hat sich nach viel Streit für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge entschieden. Eine Bargeld-Obergrenze von 50 Euro pro Monat für Erwachsene und Kinder ist geplant. Nach sechs Monaten soll die Bargeld-Obergrenze entfallen. Die Karte soll an neu ankommende Asylsuchende in Berliner Aufnahmeeinrichtungen ausgegeben werden. Das genaue Einführungsdatum ist noch unklar.

Nach viel Streit hat der Berlin er Senat die Bezahlkarte für Flüchtlinge abgenickt, herausgekommen ist ein Kompromiss, Einführungsdatum unbekannt. In anderen Bundesländern läuft es besser.: Die Bezahlkarte kommt und es gibt eine Bargeld -Obergrenze von 50 Euro im Monat. Und zwar jeweils für Erwachsene und Kinder.

Pikant und ziemlich einzigartig auch das: Kiziltepes Verwaltung handelte obendrein aus, dass die Bargeldobergrenze automatisch nach sechs Monaten entfällt – danach sind die gesamten Leistungen wieder in bar verfügbar. Eine Art „Bezahlkarte Light“. Laut Beschluss soll die Karte an alle neu ankommenden Asylsuchenden ausgegeben werden, die noch in einer Aufnahmeeinrichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten untergebracht sind.

Damit ist sich nun auch Berlin endlich einig, was die Karte für Flüchtlinge angeht. Im November 2023 hatten die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, eine Bezahlkarte für Asylsuchende einzuführen. Diese sollen einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen nicht mehr in Bargeld, sondern als Guthaben auf die Bezahlkarte erhalten.

Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis bezahlen inzwischen 95 Prozent der Asylbewerber mit der Karte, sie haben eine Obergrenze von 50 Euro in Bar pro Monat und können zum Einkaufen bis über die Landkreis-Grenze nach Gera,und ins bayerische Hof fahren. In anderen Bundesländern gilt die Karte nicht.

Hinzu kommt: Wer sich der Arbeit verweigert, dem drohen Sanktionen in Form einer Kürzung der staatlichen Unterstützung um bis zu 220 Euro. In seinem Kreis betreffe das 13 Personen, so der Landrat. „Ihnen werden die Leistungen von 460 auf 240 Euro gekürzt“, sagt er.Für Herrgott profitieren auch die Flüchtlinge.

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