Björn Höcke wegen NS-Parole verurteilt: Der Rechtsstaat muss rote Linien festlegen

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Björn Höcke wegen NS-Parole verurteilt: Der Rechtsstaat muss rote Linien festlegen
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Der AfD-Rechtsaußen ist mit einer Geldstrafe für seinen SA-Spruch davongekommen. Das mag ihn nicht an neuen Tabubrüchen hindern. Aber das Landgericht Halle hat eine rote Linie gezogen.

Der AfD-Rechtsaußen ist mit einer Geldstrafe für seinen SA- Spruch davongekommen. Das mag ihn nicht an neuen Tabubrüchen hindern. Aber das Landgericht Halle hat eine rote Linie gezogen.haben eine gewisse Meisterschaft darin entwickelt, extreme Botschaften zu versenden, ohne sie konkret aussprechen zu müssen. Der SA-Slogan „Alles für Deutschland “ ist so ein Fall.

Für ein Gericht ist es dann schwer, zwischen strafbarer Handlung und zulässiger Meinungsäußerung zu unterscheiden. Und die Schwere der Tat zu bewerten. Zumal wenn – wie im Fall Höcke – der Delinquent völlig ahnungslos tut und gewisse Zeugen die Bedeutung des Spruchs für die Zeit des Nationalsozialismus herunterspielen.

Es wird freilich immer eine Gratwanderung bleiben. Denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das sich nicht allein auf vernünftige Ansichten bezieht. Auch abstruse und abwegige, selbst gefährliche Meinungen wie „Deutschland den Deutschen“ oder „Deutschland zuerst“, aber auch „Nieder mit dem kapitalistischen Ausbeuter-Staat“ oder „Israel ist ein Apartheidstaat“ müssen hingenommen werden.

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