Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

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Karlsruhe - Eine zu früh veröffentlichte Entscheidung und Durchatmen auf beiden Seiten: Im Streit um die Wahlrechtsreform hat das

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile sind verfassungswidrig. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.

Von einem mit Spannung erwarteten Urteil konnte am Dienstagmorgen aber nicht die Rede sein. Schon am Abend vor der Verkündung konnte man die Entscheidung des Zweiten Senats im Internet finden. "Das Gericht ist gerade dabei zu prüfen, wie es dazu kommen konnte", sagte die Vorsitzende Richterin des Senats und Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts,

Es sei möglich, dass die CSU bei der nächsten Bundestagswahl bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werde, sollte sie die Fünf-Prozent-Hürde bundesweit nicht überschreiten, führte König aus. Dabei würden die CSU-Abgeordneten im Fall einer Berücksichtigung "hinreichend sicher" eine Fraktion mit der CDU bilden.

Doch auch die Kläger und Oppositionsparteien stimmte die Entscheidung überwiegend positiv. In Karlsruhe waren gegen das Gesetz die bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die Linke im Bundestag sowie die Parteien CSU und Linke vorgegangen. Zudem hatten mehr als 4000 Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

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