Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute das mit Spannung erwartete Urteil zur Wahlrechtsreform der Koalition. Einem Bericht zufolge kassieren die Richter Teile des Gesetzes. Worum es dabei geht.
der Ampelkoalition ausfällt – sie wird mindestens so folgenreich sein wie die Urteile, die in den vergangenen Jahrzehnten zum Wahlrecht aus Karlsruhe gekommen sind. Und möglicherweise noch folgenreicher.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Das würde bedeuten, dass die Hauptkläger Union und Linke sich irgendwie bestätigt sehen. Der Streit dürfte dann wieder im Bundestag aufleben. Bestätigt aber der Zweite Senat des Gerichts, was SPD, Grüne und FDP beschlossen haben, dann ist die kleine Revolution der Ampel zumindest verfassungsrechtlich nicht anfechtbar. Die Hauptkläger, Union und Linke, hätten dann das Nachsehen.
Kern des Ampel-Modells ist, dass Erststimmen keinen Einfluss mehr auf die Zusammensetzung des Bundestags und die Parteistärken dort haben sollen. Von daher postulierten SPD, Grüne und FDP auch, nun eine reine Verhältniswahl geschaffen zu haben. Überhänge sind somit zwar weiterhin der Fall, aber sie spielen bei der Sitzzuteilung keine Rolle mehr. Insgesamt soll es künftig immer 630 Abgeordnete geben.
Die Fünfprozenthürde ist ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl und in die Chancengleichheit der Parteien . Die Klagebegründung lautet nun, dass mit dem Wegfall der Grundmandatsklausel die Wirkung der Sperrklausel deutlich verschärft wird. Damit aber schafft das Ampel-Wahlgesetz ein Repräsentationsproblem. Denn ein gutes Drittel der bayerischen Wähler wäre damit nicht vertreten. Und da die CSU-Direktmandate nicht zugeteilt würden, es aber keine Ersatzvergabe an die Zweitbesten in diesen Wahlkreisen gibt, wäre Bayern auch insgesamt geringer vertreten.
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