Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

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Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile sind verfassungswidrig. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.

Bundestag - Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. - Foto: Michael Kappeler/dpa

Nach dieser Klausel zogen Parteien im alten Wahlrecht auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Die Regel setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.

An einer Stelle zeigten die Verfassungsrichter und -richterinnen der Reform dann doch die Rote Karte. Die Fünf-Prozent-Hürde sei in ihrer geltenden Form - also etwa ohne Grundmandatsklausel - nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und müsse modifiziert werden, erklärte König. Der Gesetzgeber müsse die Sperrklausel so gestalten, dass sie nicht über das hinausgehe, was für die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bundestags erforderlich ist.

Die Linke zog wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur über die Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke in den Bundestag ein. Die Partei scheiterte 2021 an der Fünf-Prozent-Hürde, gewann aber drei Direktmandate. Nach der Abspaltung des Bündnisses Sahra Wagenknecht steckt die Linke wieder tief in der Krise. „Heute erlebt die Linke natürlich einen Aufwind“, sagte Linken-Urgestein Gregor Gysi in Karlsruhe.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz , stellte vor allem infrage, dass einige Wahlkreis-Sieger leer ausgehen könnten. „Dass Wahlkreise nicht zugeteilt werden, mag juristisch vertretbar sein - es ist allerdings demokratiegefährdend“, sagte die Bundestagsabgeordnete. „Diese Regelung müssen wir abschaffen.“ Dies hat - für den Fall, dass die Mehrheitsverhältnisse nach der nächsten Wahl dies zulassen - auch Söder gefordert.

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