Buschmann gegen Reformen bei Cybermobbing: Rechtsstaat hat bereits Instrumente

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Buschmann gegen Reformen bei Cybermobbing: Rechtsstaat hat bereits Instrumente
Elektronische FußfesselJustizministerMarco Buschmann
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Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnt einen eigenen Straftatbestand für Cybermobbing ab. Auch die elektronische Fußfessel sei Ländersache.

versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Menschen auf Websites, in Foren, sozialen Netzwerken oder Chats.Der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen , hatte bei dem Treffen in Potsdam auch auf vor allem für Jugendliche oft erheblichen Folgen von Mobbing in sozialen Medien und Chats hingewiesen.

"Da gibt es den Nachstellungsparagrafen, der auch auf Cybermobbing-Konstellationen anwendbar ist und bei einfacher Begehung eine Bestrafung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ermöglicht – bei schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre." Solche Straftaten müssten vor allem konsequent ermittelt und zur Anklage gebracht werden. Hier könnten die Landesinnenminister durch entsprechendes Personal, Fortbildung und Sachmittel einen wichtigen Beitrag leisten.

"Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid", betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. "Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür", fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.

Wenn die Innenminister die Fußfessel für ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt hielten, könnten sie diese über das Polizeirecht, das Ländersache sei, sofort einführen, meinte Buschmann. "Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben", sagte der FDP-Minister.

Sie sei dazu im Austausch mit Buschmann. Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht würden, könne die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und Gewalt gegen Frauen besser verhindern. Als Vorbild hatte Faeser entsprechende Regelungen in Österreich genannt. 2023 sind laut Polizeistatistik in Deutschland 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht worden – 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern waren es 24.

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