Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Februar 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherten freigeschaltet. In einem Testlauf in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens können Patienten bereits ihre ePA nutzen. BR24 beantwortet die wichtigsten Fragen zur ePA: Was ist das, wie funktioniert die Freischaltung und was bedeutet die ePA für Patienten?
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht in den Startlöchern: Voraussichtlich ab Mitte Februar soll sie für alle Versicherten freigeschaltet werden. Heute startet Test in Franken, dem Großraum Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Was sich genau ändert und wo Patientinnen und Patienten jetzt handeln müssen – BR24 beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was die Elektronische Patientenakte (ePA) ist Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) können Medikationspläne, Arznei-Verordnungen, Arztbriefe, Labor-Befunde oder Röntgenaufnahmen digital gespeichert und eingesehen werden. Künftig sollen auch Mutterpass, und weitere Daten in der ePA verfügbar sein. Ab 2025 werden für alle gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Patientenakten angelegt. Sie müssen sich, anders als jetzt, nicht selbst darum kümmern. Wer sie löschen möchte, muss das proaktiv bei seiner Krankenkasse beantragen.In vielen Fällen lassen sich Patienten ihre ePA über eine entsprechende Smartphone-App freischalten. Dazu muss man sich durch ein mehrstufiges Anmeldeverfahren arbeiten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass tatsächlich nur der jeweilige Patient auf seine eigene ePA zugreifen kann. Die Authentifizierung kann über den Personalausweis erfolgen oder über die elektronische Gesundheitskarte. Voraussetzung ist jeweils, dass die Plastikkarten mit der NFC-Technik ausgestattet sind, dass sie also mithilfe der sogenannten Near Field Communication auf kurze Distanz Daten übertragen können. Dann kann die Freischaltung mit einem Smartphone geschehen, wenn es ebenfalls NFC-fähig ist. Dazu ist jeweils eine entsprechende PIN nötig. Auch eine Identifizierung mit dem Post-Ident-Verfahren ist möglich.Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der 'ePA für alle' umzugehen. Patientinnen und Patienten können grundsätzlich widersprechen, dass Daten eingestellt werden, ohne dass die neu eingerichtete ePA gelöscht wird. Sie bleibt dann erst einmal leer. Patienten können bei ihrer Krankenversicherung aber auch veranlassen, dass die ePA ganz gelöscht wird.Im Moment müssen Patientinnen und Patienten bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus selbst ansprechen, dass Daten in der ePA gespeichert werden. Das tun nur wenige. Auch Befürworter räumen deshalb ein: Die ePA ist noch nicht annähernd im Versorgungsalltag angekommen. Ab kommenden Jahr soll es Schritt für Schritt einen immer größeren Automatismus geben, dass in verschiedenen Versorgungsbereichen Informationen in die Akte eingestellt werden. Allerdings ist die Anbindung an die Technik, die für die Bestückung der ePA nötig ist, sehr unterschiedlich. Arztpraxen sind fast vollständig 'ePA-fähig', bei Krankenhäusern ist die entsprechende Abdeckung deutlich geringer, und auch in der Pflege ist die Möglichkeit, mit der ePA zu arbeiten, noch sehr wenig verbreitet.Nein. Die Einrichtung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten kostenlos. Die Entwicklung der technischen Strukturen kostet nach verschiedenen Schätzungen zwar mehrere Milliarden Euro. Die Bundesregierung sieht aber auch das Potenzial für hohe Einsparungen, wenn etwa Doppel-Untersuchungen vermieden werden, und weniger vermeidbare Komplikationen auftreten.Die vom Bundestag beschlossene elektronische Patientenakte ist nur für gesetzlich Krankenversicherte vorgesehen. Viele private Krankenversicherer eröffnen ihren Kunden derzeit ebenfalls die Möglichkeit, Daten digital zu speichern und auszutauschen. Die verschiedenen privaten Anbieter arbeiten dabei allerdings primär jeweils für sich und sind auch unterschiedlich weit bei ihren Plänen vorangeschritten.Die Zahl der freigeschalteten elektronischen Patientenakten liegt bei gut einer Million und wächst langsam. Das heißt, dass rund zwei Prozent der 73 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePA eingerichtet haben. Dieser Artikel ist erstmals am 13.12.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert. 'Hier ist Bayern': Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach
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