Fehlgeburt: Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bekommen Mutterschutz

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Fehlgeburt: Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bekommen Mutterschutz
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Ab dem 1. Juni 2023 haben Frauen in Deutschland bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Gesetz wurde einstimmig vom Bundestag verabschiedet und stellt einen wichtigen Meilenstein für Frauenrechte dar.

Bundestag hat einstimmig beschlossen, Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bei Fehlgeburt en Anspruch auf Mutterschutz zu gewähren. Dieses neue Gesetz , das am 1. Juni in Kraft tritt, stellt einen wichtigen Meilenstein für Frauenrechte dar. Bisher gab es keinen automatischen Mutterschutz bei Fehlgeburt en vor der 24. Schwangerschaftswoche. Frauen mussten sich in diesen Fällen auf eine Krankschreibung durch ihren Arzt verlassen, um Zeit zur Verarbeitung und Genesung zu haben.

Das neue Gesetz sieht eine Staffelung des Mutterschutzes vor: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen soll auf Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ausgeweitet werden. Die Bezugsdauer richtet sich nach den genannten Staffelungszeiträumen. Die Neuregelung gilt auch für selbstständig erwerbstätige Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind. Auch Soldatinnen und Beamtinnen werden sich künftig im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auf eine Mutterschutzfrist berufen können. Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch ausgenommen. Die Bundesregierung wird in einem weiteren parlamentarischen Verfahren eine Lösung für diese Gruppe suchen. Frauen können sich weiterhin entscheiden, trotz Fehlgeburt ab der 13. Woche zu arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz stärkt die Selbstbestimmung von Frauen. Die genaue Anzahl der Frauen, die von der Neuregelung jährlich profitieren, ist unklar. Expertinnen schätzen, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist und jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden.

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