Gesellschaft: Elf Häftlinge nach Cannabis-Teillegalisierung entlassen

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Mainz (lrs) - Im Rahmen der Cannabis-Teillegalisierung sind bislang in Rheinland-Pfalz elf Personen aus dem Strafvollzug entlassen worden. Die

In Rheinland-Pfalz müssen im Rahmen der Cannabis-Legalisierung rund 9800 Strafakten geprüft werden. Schon in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden Häftlinge entlassen.-Teillegalisierung sind bislang in Rheinland-Pfalz elf Personen aus dem Strafvollzug entlassen worden. Die Entlassungen seien im Fall von noch nicht vollständig vollstreckten Strafen für Handlungen erfolgt, die seit dem 1.

Das sei immer dann der Fall, wenn Gesamtstrafen verhängt worden seien, also Strafen wegen mehrerer Taten wie etwa Cannabis-Besitz und Körperverletzung. Diese Strafen müssten nun gegebenenfalls reduziert werden. "Diesen gerichtlichen Entscheidungen muss ein geregeltes Verfahren unter Beachtung der Rechte des Betroffenen vorausgehen", erklärte das Ministerium. "Das kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Den betroffenen Verfahren werde ein gewisser Vorrang eingeräumt. Weil währenddessen aber nicht die Verfolgung schwerer Kriminalität bei den Staatsanwaltschaften an Bedeutung verliere, könne aktuell weniger Zeit für die Bearbeitung weniger schwerer Kriminalität bleiben, teilte das Ministerium weiter mit.

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