Urteil des Verwaltungsgerichts: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

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beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab. Demnach durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren. Die Klage der AfD gegen die Beobachtung sei unbegründet. Es läge eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei.

Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen die Beobachtung und stellte zudem einen Eilantrag. Aus Sicht der Partei ist der Landesverfassungsschutz unter anderem zur Beobachtung der Gesamtpartei nicht berechtigt. Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen und eine Beschwerde der AfD dagegen im September auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser bemängelte nur Formulierungen der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei. Das Verwaltungsgericht entschied nun im Hauptverfahren.

Im Mai entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.

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