Die KBV drängt auf eine ausreichende Vergütung der RSV-Vorsorge. Dass die RSV-Prophylaxe Teil der Grund- und Versichertenpauschale ist, sei falsch, so der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen.
Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert das Gesundheitsministerium auf, die geplante RSV-Prophylaxeverordnung zu korrigieren. „Die dort enthaltene Aussage, die RSV-Prophylaxe sei Teil der Grund- und Versichertenpauschale, ist falsch“, so der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen am Montag.
„Die Vergütung legt der Bewertungsausschuss fest.“ Diese Auffassung werde inzwischen auch vom BMG geteilt – so habe es das Ministerium jedenfalls die KBV wissen lassen, heißt es.Versichertenpauschale nur für kurative LeistungenZudem, argumentiert Gassen, beinhalteten die Grund- und Versichertenpauschalen ausschließlich kurative Leistungen und dürften bei präventiven Leistungen nicht abgerechnet werden.
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